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FAQ

Glossary

Heimbeirat

Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen nach dem Wohnteilhabegesetz.

Mehr zum Thema Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung - WTG-MitwirkV
LINK: https://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rv/wtg_mitwirkv.html

Heimgesetz / Heimvertrag / Heimaufsicht
Das Heimgesetz sichert den Bewohnern bestimmte Rechte. Das Heimgesetz und die dazugehörende Verordnung legen Minimal- oder Mindestanforderungen (z.B.Heimmindestbauverordnung oder die Heimpersonalverordnung) für Heime fest, die in allen Heimen (mindestens) gegeben sein müssen. Das Heimgesetz regelt z.B., dass zwischen dem Heimträger und den Heimbewohnern ein Vertrag geschlossen werden muss, in dem die Leistungen des Trägers im Einzelnen beschrieben sind. Außerdem ist der Betreiber eines Heims verpflichtet, Interessenten für einen Heimplatz schriftlich über fachliche und persönliche Qualifikation des Personals, Rechte und Pflichten der Bewohner, Leistungen und Ausstattungen des Heims zu informieren. Weiterhin räumt das Heimgesetz den Bewohnern Mitwirkungsrechte (Heimmitwirkungsverordnung) ein. Schließlich werden Heime durch die Heimaufsicht kontrolliert. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Einhaltung der Vorschriften des Heimgesetzes zu überwachen und Missstände durch Anordnungen und Auflagen zu beseitigen. Auch die Beratung und Information der Heimbewerber und der Heimbewohner gehört in ihren Aufgabenbereich.
Heimordnung / Hausordnung
Jedes Heim hat seine eigene Heim- bzw. Hausordnung. Diese muss dem Bewohner ausgehändigt werden, und der Bewohner muss sich damit einverstanden erklären. Sie wird meist dem Heimvertrag beigefügt. Der Heimbeirat kann bei der Gestaltung der Heim-/Hausordnung mitarbeiten.
Heimpersonal Verordnung
Die Heimpersonalverordnung ist Bestandteil des Heimgesetzes. Sie legt die personellen Mindestanforderungen an die Heimleitung und an die im Heim Beschäftigten fest. Für den Bereich der Pflege muss mindestens jeder zweite Beschäftigte eine Fachkraft sein.