Erfülltes Leben ist Betreuen und Pflegen | seit 1994

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Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Der MDK ist unabhängig von den Pflegekassen. Gutachter des Medizinischen Dienstes sind entweder Ärzte oder Pflegefachkräfte. Die Gutachter des MDK stellen den Grad der Pflegebedürftigkeit fest und empfehlen den Pflegekassen die Einordnung in eine Pflegestufe. Darüber hinaus beinhaltet das Gutachten des MDK im Rahmen des Pflegeplans auch Aussagen über notwendige Hilfsmittel und Rehabilitationsmaßnahmen.